1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
§1.1
Jeder Auftrag an 2:team new media GmbH ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
§1.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
§1.3
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von 2:team new media GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt 2:team new media GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
§1.4
2:team new media GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anders vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung von 2:team new media GmbH. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
§1.5
2:team new media GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt 2:team new media GmbH zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltenden zu machen, bleibt unberührt.
§1.6
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2 Vergütung
§2.1
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
§2.2
Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
§2.3
Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist 2:team new media GmbH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglichen gezahlten zu verlangen.
§2.4
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die 2:team new media GmbH für den Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3 Fälligkeit der Vergütung
§3.1
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von 2:team new media GmbH hohen finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung.
§3.2
Bei Zahlungsverzug kann 2:team new media GmbH Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
§4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
§4.1
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
§4.2
2:team new media GmbH ist berechtigt die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, 2:team new media GmbH eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
§4.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von 2:team new media GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, 2:team new media GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
§4.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§4.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5 Eigentumsvorbehalt
§5.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
§5.2
Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
§5.3
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
§5.4
2:team new media GmbH ist nicht verpflichtet, Quelldaten (Source-Codes) oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat 2:team new media GmbH dem Auftraggeber Quelldaten zur Vergütung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von 2:team new media GmbH geändert oder kopiert werden.
6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Muster
§6.1
Vor Ausführung der Vervielfältigung von Print-Projekten sind 2:team new media GmbH Korrekturmuster vorzulegen.
§6.2
Die Produktionsüberwachung durch 2:team new media GmbH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist 2:team new media GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. 2:team new media GmbH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§6.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber 2:team new media GmbH bei Print-Projekten 10 bis 20 einwandfreie, ungefaltete Belege, bei Multimedia-Projekten 3 CDs/DVDs unentgeltlich. 2:team new media GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
7 Haftung
§7.1
2:team new media GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. 2:team new media GmbH haftet für entstandene Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
§7.2
2:team new media GmbH verpflichtet sich seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet 2:team new media GmbH für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
§7.3
Sofern 2:team new media GmbH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Firma. 2:team new media GmbH haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§7.4
Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
§7.5
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Bilder, Videos, Musikstücke, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von 2:team new media GmbH.
§7.6
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet 2:team new media GmbH nicht.
§7.7
Beanstandungen - gleich welcher Art - sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei 2:team new media GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
8 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
§8.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. 2:team new media GmbH behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
§8.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann 2:team new media GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
§8.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller von 2:team new media GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber 2:team new media GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9 Schlussbestimmung
§9.1
Erfüllungsort ist der Sitz von 2:team new media GmbH.
§9.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
§9.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(Stand 2019)
2:team new media GmbH • Riesener Weg 8 • D – 93197 Zeitlarn
Tel.: +49 (0)9402/9489580 • Fax: +49 (0)9402/9489680 • Email: media@2team.de • Internet: www.2team.de
Geschäftsführer: Gundula Krause, Stephan Burkhardt • Sitz: Zeitlarn • Handelsregister: Regensburg HRB 16513
Steuernummer: 244/140/10071 • USt-ID (VAT ID): DE201885547
Bankverbindung: Deutsche Bank • BIC (SWIFT) DEUT DE DBMUC • IBAN DE32 700 700 240 9317272 00